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Auswahl und Ausschreibung von Baustoffen nach neuen europäischen Bestimmungen

Mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung kommt auf Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen bei der Auswahl der Bauprodukte weitaus größere Verantwortung zu als bisher – mit beträchtlichen Haftungsrisiken.

Die deutsche Bauaufsicht sieht in harmonisierten europäischen Produktnormen erhebliche Sicherheitslücken. Bisher glich sie das durch zusätzliche nationale Anforderungen über die Bauregelliste B Teil 1 aus. Das Ü-Zeichen war dann die Garantie dafür, dass der Hersteller durch seine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Bauherren, Planer und Bauausführende konnten sich so darauf verlassen, dass dieses Produkt sicher eingesetzt werden konnte. Da die Bauregellisten aus europäischer Sicht den freien Warenverkehr behindern und daher für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen gemäß harmonisierter europäischer Produktnorm abgeschafft wurden, müssen Bauherren, Planer und Bauausführende nun selbst den Nachweis führen und dokumentieren, dass diese Produkte – z. B. Zemente und Mauerwerk - für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Eine Verantwortung, die hohe technische Kompetenz verlangt und bereits bei der Ausschreibung von Baustoffen, Bauprodukten und Bauleistungen einsetzt.

Die B + M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH begleitet ihre Mandanten beratend und unterstützend bei der Anpassung ihrer Organisation an die aktuellen Anforderungsprofile.